Kreis Unna. Zahlreiche Nachfragen zum Thema Betreiben von Schießstätten erreichten die Polizei in den letzten Wochen.
Durch die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Unna wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass Schießstätten ohne Genehmigung betrieben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Schießstätten der Erlaubnispflicht durch die zuständige Waffenbehörde unterliegen.
Die Erlaubnisfreiheit bei Luftdruckwaffen gilt lediglich für den Besitz (ab 18 Jahren, mit nicht mehr als 7,5 Joule Geschossenergie), nicht aber für das Führen bzw. Schießen.
Wer eine Schießstätte ohne Genehmigung betreibt, handelt ordnungswidrig. In solchen Fällen drohen bei Bekanntwerden Bußgelder bis zu 10 000 Euro.
Informationen über die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Schießstätte werden von der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Unna unter der Telefonnummer 02303 921 2142 erteilt.
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Betreiben von Schießstätten - Anlagen dürfen ohne Erlaubnis nicht betrieben werden
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