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Kreis erledigt Flächenmanagement für Kamen

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Foto: Kamen aus der Vogelperspektive (C) KamenWeb.deInterkommunale Zusammenarbeit geht weiter

Kreis Unna. Das Management von Ausgleichsflächen für Bauvorhaben in Kamen übernimmt künftig der Kreis. Der Kreistag gab in seiner Märzsitzung grünes Licht dafür und fügte damit der bereits rund 100 Kooperationen umfassenden Liste zur interkommunalen Zusammenarbeit eine weitere hinzu.

Der Kreis erledigt das Ausgleichsflächenmanagement bereits für Unna (seit 2003), Bönen (2004), Fröndenberg/Ruhr (2005) und Holzwickede (2006). Das Ziel ist jeweils ähnlich. Es geht um eine bessere Umsetzung und Pflege naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bauvorhaben sowie um die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsprozessen.

Kamen nutzt das beim Kreis vorhandene Know-how
Die Aufgabenerledigung durch den Kreis klappt gut – und das überzeugte offensichtlich auch die Stadt Kamen, das Flächenmanagement mitsamt dem in der Kreisverwaltung vorhandenen Know-how für die nächsten zehn Jahre einzukaufen. Dafür bekommt der Kreis einen Obolus, der sich am Umfang der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen orientiert – es rechnet sich also für beide Partner.

In einem vorgeschalteten Tagesordnungspunkt hatte die Verwaltung einen Sachstandbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit gegeben. Dabei wurde klar: Was andernorts noch gefordert wird, wird im Kreis Unna längst gelebt. Erste Schritte zur interkommunalen Zusammenarbeit gab es bereits in den 1960er Jahren, inzwischen sind es rund 100 praktische Beispiele – mit und ohne Beteiligung des Kreises.

Erste Kooperationen begannen bereits in den 1960er Jahren
Beispiele für die rund 50 Kooperationen unter Beteiligung des Kreises sind die gemeinsame Wirtschaftsförderung (1961), die Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs über die Verkehrsgesellschaft VKU (1962), der Wohnungsbau durch die UKBS (1979), das Kreis-Tierheim (1979), die Abfallbeseitigung über die MVA Hamm (1998) und das Lokalradio (1991).

Ebenfalls durch Vereinbarungen geregelt sind die Adoptionsvermittlung (2004), der Winterdienst (2006), die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen (2009), das bereits erwähnte Ausgleichsflächenmanagement, die Datenverarbeitung (seit 2011), die Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen Soest und Unna (2015), der aktuell laufende Umbau der Förderschullandschaft (2016/2017) oder auch die Ordnungspartnerschaften zwischen Kreispolizeibehörde und Städten bzw. Gemeinden (seit 2013).


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