Nach Ablauf nicht automatisch schlecht - Mindesthaltbarkeitsdatum
Kamen. Wenn beim Joghurt aus dem Kühlschrank das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, heißt das noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann. Auch Lebensmittel im Laden, bei denen das MHD überschritten ist, sind häufig noch genießbar und dürfen weiter verkauft werden. Anders ist dies hingegen bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Geflügel und Hackfleisch. Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum (VD) das Endstadium der Haltbarkeit an. Die Verwirrung der Verbraucher ist vorprogrammiert. Das zeigt sich daran, dass viele Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums im Müll landen. Umweltberaterin Jutta Eickelpasch befasst sich mit dem Thema und hat folgende Punkte zusammengefasst:
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist: Dann dürfen Lebensmittel weiter verkauft werden. Waren mit überschrittenem MHD müssen in den Verkaufsregalen jedoch einwandfrei sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein Sachmangel zur Beanstandung vor. Viele Geschäfte bieten Produkte mit überschrittenem MHD mit einem entsprechenden Hinweis zu günstigeren Sonderpreisen an. Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim Verbrauchsdatum: Abgepackte, leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“ dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr verzehrt werden.
Umgang mit geöffneten Verpackungen: Auch für angebrochene Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie „nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“ oder „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“. Angaben wie „trocken und kühl lagern“ zum Beispiel bei Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt aufbewahren“ etwa bei Brot liefern hingegen leider keine genauen Empfehlungen. Die Hersteller legen diese Formulierungen unterschiedlich aus – im Zweifelsfall kann nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit schaffen.
Rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ hält die Verbraucherzentrale in Kamen (Kirchstr. 7) einige Infomaterialien bereit, zum Beispiel das kostenlose Rezepteheft „Rest(e)los genießen“, mit zwölf erprobten Resterezepten und Tipps zum MHD, richtigen Einkauf, Kühlung und Lagerung.