Kamen. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden bei Anmeldeüberhängen vorrangig Kamener Kinder gegenüber Schülerinnen und Schülern aus Nachbarstädten aufgenommen, wenn dort die gewählte Schulform ebenfalls vorgehalten wird. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Schul- und Sportausschusses der Stadt auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW in seiner Sitzung am 17.11.2016.
An den Schulen in Kamen werden seit Jahren auch Schülerinnen und Schüler aus benachbarten Kommunen aufgenommen. Der Beschluss ermöglicht nun die Abweisung von Schülern und Schülerinnen aus anderen Städten bei Erreichen der Aufnahmekapazität, um den Kamener Kindern vorrangig die Aufnahme zu ermöglichen. Bei freien Kapazitäten lässt er aber trotzdem weiterhin die Aufnahme auswärtiger Kinder zu.
In der Zeit vom 06. bis 09.02.2017 nimmt die Gesamtschule Kamen die Anmeldungen für den 5. Jahrgang entgegen, für die übrigen weiterführenden Schulen Städt. Gymnasium Kamen, Fridtjof Nansen Realschule und Städt. Hauptschule Kamen wurde der Anmeldezeitraum 20.bis 24.02.2017 festgelegt.
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Aufnahmeverfahren für den 5. Jahrgang an den weiterführenden Schulen
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