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Achtung: Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen!

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Für die Sommer-Gesellenprüfungen 2017 im Handwerk läuft Frist am 16.02.2017 ab

Kreis Unna. Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30.09.2017 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 16. Februar 2017 bei der Kreishandwerkerschaft 10 Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.
Antragsformulare sind in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft erhältlich:
(für den Kreis Unna) Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna.
Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche 20 können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 16. Februar 2017 geachtet.


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