Düsseldorf. „Die Gemeinden sollen Kinder- und Jugendfeuerwehren im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern, insbesondere durch die Bereitstellung altersgerechter Ausstattung und Ausrüstung sowie durch die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen.“
Dies war eine einfache Forderung der CDU-Landtagsfraktion NRW, die im Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (kurz: BHKG) im Jahr 2015 aufgenommen werden sollte, um die Wertschätzung gegenüber der wichtigen Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehren in NRW auch im Gesetz deutlich zu machen. Allerdings ließen sich SPD und Grüne damals nicht darauf ein.
„Was richtig ist, bleibt richtig. Unsere Feuerwehren brauchen Nachwuchs. Landesweit sind zigtausend Mädchen und Jungen mit Feuereifer dabei. Bei der Jugendfeuerwehr werden sie gefordert – und sie haben Erfolgserlebnisse. Das motiviert und ist wichtig für die Entwicklung von Persönlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Weit über die Nachwuchswerbung hinaus leisten unsere Feuerwehrleute mit ihrem Engagement wichtige jugendpolitische Arbeit und bieten sinnvolle Freizeitgestaltung. Heute gibt es über 380 Jugendfeuerwehren im Land, die Kinderfeuerwehren befinden sich dagegen noch in den Kinderschuhen: Ganze 28 Kinderfeuerwehren gibt es in Nordrhein-Westfalen.“, so Ina Scharrenbach MdL, die auch bei den heimischen Feuerwehren dafür wirbt, sich mit dem Gedanken der Kinderfeuerwehren weiter zu beschäftigen.
Bisher äußerten sich einige Stadtbrandmeister aus dem Kreis Unna bis hin zum Kreisbrandmeister eher zurückhaltend. Die CDU-Landtagsfraktion NRW hat am 24. November 2016 dem Änderungsantrag von SPD und Grünen mit der Bildung eines 1,8 Mio. Euro hohen Haushaltstitels für die Kinderfeuerwehren zugestimmt.
Scharrenbach MdL, die für die CDU das BHKG mit SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN verhandelt hat : „Zwar ist das Ansinnen der CDU, die Kinder- und Jugendfeuerwehren über das Fachgesetz vernünftig abzusichern an SPD und Grünen gescheitert, aber: Für das Jahr 2017 stellen wir gemeinsam – SPD, CDU und Grüne – rund 1,8 Millionen Euro für die Gründung von Kinderfeuerwehren in NRW zur Verfügung. Damit können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass mehr Kinder ab dem sechsten Lebensjahr spielerisch an das Thema Brandschutz herangeführt werden. Bisher konnten erst Kinder ab dem zehnten Lebensjahr in eine Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. In dem Alter haben sich jedoch viele Kinder bereits anderen Vereinen oder Organisationen angeschlossen, die auch jüngere Kinder in ihre Reihen aufnehmen. Mit der Brandschutzerziehung kann man gar nicht früh genug anfangen und von da aus ist es bis zu einer Kinderfeuerwehr nicht weit.“
Infobox Mit dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2015 die Voraussetzungen für die Einrichtung von Kinderfeuerwehren in NRW geschaffen. Mit zweijähriger Verspätung: Ein CDU-Antrag auf Einrichtung der Kinderfeuerwehren wurde im Jahr 2013 zunächst von SPD und Grünen abgelehnt. In der Freiwilligen Feuerwehr können nun für Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Kinderfeuerwehren gebildet werden. Die Leiterin oder der Leiter der Kinderfeuerwehr wird von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr bestellt. Als Leiterin oder Leiter in einer Kinderfeuerwehr darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und Befähigung hat. |