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Nichts ist unmöglich: Hafturteil bringt Freilassung

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Autowerbung hin – Strafprozessordnung her: Amtsrichter Martin Klopsch erinnerte heute kurz daran, dass eben nichts unmöglich sei, auch und gerade nicht im Verhandlungssaal. Da wurde ein junger Mann zu einer Haftstrafe verurteilt – mit der Konsequenz, dass er auf der Stelle frei kam. Denn das Urteil lautete: ein Monat. Und dieser eine Monat war mit der U-Haft vorm Gerichtstermin praktischerweise schon verbüßt. Also: Auf Wiedersehen. Oder vielleicht lieber nicht. Es ging um den Diebstahl zweier Pakete Kaffee im Bergkamener Kaufland. Sören F. (Name geändert) wollte die Pakete verkaufen, zur Finanzierung seiner Heroinsucht. In U-Haft wurde er genommen, weil er einen ersten Gerichtstermin hatte verstreichen lassen. Jetzt will er versuchen, in eine Substitution zu kommen, also eine Behandlung mit einem Ersatzstoff. Allerdings droht noch der Widerruf der Bewährung aus einer früheren Verurteilung. Das heißt: Vielleicht muss F. doch noch einmal hinter Gitter.

Und noch mehr Unmögliches kann passieren. Zum Beispiel, dass einer inhaftiert ist – und trotzdem als Schwarzfahrer erwischt wird. Genau darum ging es in einem anderen Termin an diesem Freitag. Drei Mal war der Angeklagte in der Bahn ohne Ticket erwischt worden. Aber nicht etwa, dass er aus der JVA ausgebrochen wäre – nein, er hatte schlicht Hafturlaub. Er sei in Zeitnot gewesen und habe vor der Wahl gestanden: Kein Ticket mehr kaufen und pünktlich zurück im Knast – oder Ticket kaufen, Zug verpassen, unpünktlich sein. Da habe er sich lieber fürs Pünktlichsein entschieden.

Längst ist er wieder auf freiem Fuß, und das bleibt er auch – wurde allerdings zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.


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