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Clik here to view.von Andreas Milk
Kamen. Nicht gerade für Feingeister geeignet, die Videospiele, die ein Schausteller im Dezember 2013 bei einem Trödelmarkt in Bergkamen anbot. Detaillierte Mord- und Gewaltszenarien kamen darin vor. Und vermutlich aus guten Gründen hatte die zuständige Bundesprüfstelle verfügt: Kinder und Jugendliche dürfen da nicht dran kommen. Kamen sie aber doch - oder besser: Sie hätten dran kommen können, wäre nicht an jenem Tag ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingeschritten.
Der Schausteller saß jetzt auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Das wäre ihm erspart geblieben, hätte er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gezahlt. Die wollte 1800 Euro. Zu viel, wie sich herausstellte - die Geschäfte liefen nicht so doll. Schon zwei Mal hatte Amtsrichterr Martin Klopsch dem Mann bei früheren Terminen eine Chance gegeben. Und er machte zu Beginn der Verhandlung klar: Ein drittes Mal werde das nicht passieren.
Der Fall war ein wenig kompliziert. Konkret ging es um zwei Spiele, die seinerzeit beim Trödelmarkt offen herum lagen: eines durfte überhaupt nicht in den freien Verkauf, das andere war zumindest nichts für Menschen unter 18. Für Spiel Nummer eins verhängte der Richter nun eine Geldstrafe von 800 Euro, und was Spiel Nummer zwei angeht, wurde das Verfahren schlicht eingestellt.
Übrigens: Glaubt man dem Mann vom Trödel, dann gibt es die beanstandeten Spiele eh in jedem großen Elektromarkt problemlos zu erstehen. Dass er sie beim Bergkamener Trödel angeboten habe, sei ein Versehen gewesen.
Was klar gegen den Mann sprach: reichlich "Gerichtserfahrung". Das Register des 54-Jährigen listet 26 Vorstrafen auf.
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Mordlüsterner Spiele-Trödel: Geldstrafe
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