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Ohne Chemie gegen Unkraut

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unkrautkwKreis Unna.  Viele Hobbygärtner werden auch jetzt im Spätsommer mit Blick rund ums Haus feststellen: Unkraut vergeht nicht. Wer unerwünschten Bewuchs loswerden möchte, sollte allerdings einige Regeln beachten. Darauf macht der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises aufmerksam.

Auf allen befestigten Flächen wie gepflasterten Einfahrten oder Plattenwegen ist der Einsatz von Unkrautvernichtern tabu. Und das aus gutem Grund: „Von diesen versiegelten Flächen können Herbizide in die Kanalisation fließen und Gewässer verunreinigen“, erläutert Marten Brodersen von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna.

Verboten ist übrigens auch der Einsatz von Hausmittelchen wie Essig oder Zitronensäure auf befestigten Flächen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf so genannten Kulturflächen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Beete und Rasenflächen. Erlaubt sind hier nur speziell zugelassene Mittel, die entsprechend der Anleitung dosiert werden müssen. Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes können mit Bußgeldern geahndet werden.

Gärtner rücken Unkraut auf befestigten Flächen am besten mit mechanischen Verfahren zu Leibe. Neben dem Hacken und Jäten oder dem Einsatz von Fugenkratzern leisten beispielsweise gegen Moos auch ein fester Besen und heißes Wasser bei der Beseitigung gute Dienste. Auch Hochdruckreiniger sind für die Unkrautbeseitigung geeignet. Mit Abflämmgeräten sollte wegen der Verletzungs- und Brandgefahr vorsichtig umgegangen werden.

„Die Unkrautbekämpfung ohne chemische Hilfsmittel kann mühsam sein“, räumt Marten Brodersen ein und unterstreicht gleichzeitig: „Sie ist aber zum Schutz der Gewässer unverzichtbar.“ Schließlich werde aus Gewässern Trinkwasser gewonnen - unser wichtigstes Lebensmittel.


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